Nach fast 400 Kommentaren zum Besuch des Kanzlers prüft die Staatsanwaltschaft 38 Beiträge. Warum die Anspielung auf die Kinderbuchfigur dabei als erlaubte Kritik gilt, erklärt die Behörde.

Nach fast 400 Kommentaren zum Besuch des Kanzlers prüft die Staatsanwaltschaft 38 Beiträge. Warum die Anspielung auf die Kinderbuchfigur dabei als erlaubte Kritik gilt, erklärt die Behörde.

