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Änderung von Gestattungen/Schankerlaubnisse zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes gemäß § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz Nach...

Änderung von Gestattungen/Schankerlaubnisse zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes gemäß § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz

Nach dem neuen Landesgaststättengesetz (LGastG) ist seit 1.1.2026 für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass keine Gestattung mehr notwendig. Es genügt eine Anzeige.

  • Die Anzeigepflicht gilt grundsätzlich für jeden.
  • Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vollständig ausgefüllt beim Gemeindeverwaltungsverband, Verbandshauptamt, eingegangen sein. Geht die Anzeige verspätet ein, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Die Anzeige ist, wie seither, gebührenpflichtig
  • Die Anzeige ist per Mail unter Verbandshauptamt@gvv-mk.de einzureichen.

Das neue Formular finden Sie auf der Homepage des GVV Mittleres Kochertal unter „Der Verband, Formulare, Antrag Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass“ oder auf der Homepage der Stadt Forchtenberg (Rathaus und Service, Bürgerservice, Formulare/Dokumente, Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes gemäß § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz).
Wir möchten Sie bitten, ab sofort nur noch dieses zu verwenden.

Vielen Dank.

Ihr Verbandshauptamt

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Mitteilungen der Stadt Forchtenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2026
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