Änderung von Gestattungen/Schankerlaubnisse zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes gemäß § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz
Nach dem neuen Landesgaststättengesetz (LGastG) ist seit 1.1.2026 für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass keine Gestattung mehr notwendig. Es genügt eine Anzeige.
Das neue Formular finden Sie auf der Homepage des GVV Mittleres Kochertal unter „Der Verband, Formulare, Antrag Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass“ oder auf der Homepage der Stadt Forchtenberg (Rathaus und Service, Bürgerservice, Formulare/Dokumente, Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes gemäß § 2 Abs. 2 Landesgaststättengesetz).
Wir möchten Sie bitten, ab sofort nur noch dieses zu verwenden.
Vielen Dank.
Ihr Verbandshauptamt