Aus den Rathäusern

Wasserzins-Abschlag

Am 30.09.2025 wird die 3. Abschlagszahlung für die Wasserzins- und Abwassergebühren fällig. Da keine Abschlagsrechnungen mehr versandt werden, erinnern...

Am 30.09.2025 wird die 3. Abschlagszahlung für die Wasserzins- und Abwassergebühren fällig. Da keine Abschlagsrechnungen mehr versandt werden, erinnern wir alle, die der Gemeinde bisher keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, diesen Termin einzuhalten und den auf der Schlussrechnung des letzten Jahres ausgewiesenen Vorauszahlungsbetrag an die Gemeindekasse zu überweisen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Schopfloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2025
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