Am 30.09.2025 wird die 3. Abschlagszahlung für die Wasserzins- und Abwassergebühren fällig. Da keine Abschlagsrechnungen mehr versandt werden, erinnern wir alle, die der Gemeinde bisher keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, diesen Termin einzuhalten und den auf der Schlussrechnung des letzten Jahres ausgewiesenen Vorauszahlungsbetrag an die Gemeindekasse zu überweisen.