Rathaus weißt Vorschlag zurück

Pro Hemsbach fordert Merkblatt für Bauherren zu Solarpflicht

Pro Hemsbach kritisiert die unzureichende Nutzung von Photovoltaik auf Dächern und fordert mehr Aufklärung von der Stadt. Diese widerspricht.
Ein Solarparnel wird auf einem Dach montiert.
Pro Hemsbach fordert eine städtische Broschüre zur Solarpflicht.Foto: Marina Lohrbach/iStock/Getty Images Plus

Wie die Wählergemeinschaft Pro Hemsbach mitteilt, habe das Thema Photovoltaik im Mittelpunkt ihrer Oktobersitzung gestanden. Anlass sei die geplante Überbauung des Wiesenparkplatzes mit Solartechnik gewesen, die die Stadtverwaltung mit dem Klimaschutzkonzept der Stadt begründe. Nach Ansicht von Pro Hemsbach werde dabei jedoch ein anderer Bereich übersehen: die Nutzung privater Dachflächen.

Pflicht oft nicht umgesetzt?

Das Land Baden-Württemberg schreibt vor, dass bei Neubauten, grundlegenden Dachsanierungen sowie bei An- oder Ausbauten Photovoltaikanlagen zu installieren seien – sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Gebäuden. Diese Pflicht werde laut Pro Hemsbach in Hemsbach aber häufig nicht umgesetzt. Der Grund sei meist Unwissenheit, nicht mangelnder Wille. Pro Hemsbach sehe hier die Stadtverwaltung in der Verantwortung und fordere, Bauherren aktiv über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren, etwa durch ein Merkblatt, wie es die Stadt Karlsruhe anbiete. Mehr Photovoltaik auf privaten Dächern würde nach Einschätzung der Wählergemeinschaft ebenfalls zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts beitragen – und das kostenneutral durch reine Information.

Rathaus reagiert: „Abstrakte Vorwürfe“

Das Rathaus weist diese Kritik zurück. Bürgermeister Jürgen Kirchner erklärte wörtlich: „Es ist eine Vorgabe, dass das geachtet werden muss. Aber: Ich muss ja auch nicht jedem erklären, dass er an der roten Ampel anhalten muss.“ Fachbereichsleiter Christopher Wetzel erläuterte, die Verwaltung berate Bauherren grundsätzlich, wenn diese zu Neubauvorhaben an die Stadt herantreten. Schwieriger sei es bei kleineren Neubauten oder genehmigungsfreien Dacherneuerungen, da diese nicht erfasst werden könnten. Wenn Bauherren nicht zu den zuständigen Stellen kämen, könne die Verwaltung keine Beratung leisten. Wetzel betonte, dass es für den Fall, dass die Pflicht nicht umgesetzt werde, eine Frist von einem Jahr nach Fertigstellung gebe, um die Photovoltaik nachzurüsten. Zudem gebe es Ausnahmen, etwa aus wirtschaftlicher Zumutbarkeit. Selbst wenn jemand finanziell stark belastet sei, könne eine Befreiung ausgesprochen werden.

Auf die Forderung von Pro Hemsbach, der Verwaltung solle ein Informationsblatt beilegen, reagierte Wetzel ebenfalls ablehnend: Er wies darauf hin, dass der Baugenehmigungsprozess bereits bürokratisch sei und durch weitere Merkblätter nicht überfrachtet werden solle. Außerdem habe die Verwaltung keinen Überblick darüber, ob die von Pro Hemsbach angesprochenen Fälle tatsächlich zuträfen. Wetzel fügte hinzu, man sehe sich immer wieder „so abstrakten Vorwürfen konfrontiert“ und könne nur auf Einzelfälle reagieren, die gemeldet würden. Kirchner ergänzte: „Wir können nicht selber Hinweise nachforschen, das ist personell nicht möglich.“

Wählergemeinschaft forder mehr Aufklärung

Kritisch bewertet Pro Hemsbach in diesem Zusammenhang dennoch das Vorgehen der Stadt beim Wiesenparkplatz. Einerseits werde der private Ausbau von Solaranlagen nicht gefördert, andererseits werde mit der geplanten Überbauung der einzige Festplatz der Stadt geopfert. Die Mitglieder seien sich einig gewesen, dass die Verwaltung künftig stärker auf Aufklärung setzen müsse. Auch wenn der Festplatz wohl verloren sei, müsse das im privaten Bereich für den Klimaschutz nicht ebenso gelten, so das Fazit der Wählergemeinschaft. (km)

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exklusiv online
von Redaktion NUSSBAUMRedaktion NUSSBAUM
05.11.2025
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