Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Die Freileitung Bürstadt – Rheinau – Hoheneck wurde in den 1950er Jahren gebaut, um die Übertragungskapazität zwischen Hessen und Baden-Württemberg zu erhöhen. Nun soll die 380-Kilovolt-Leitung durch eine Umbeseilung mit Hochtemperaturleiterseilen (HTLS) verstärkt werden. HTLS-Seile haben den Vorteil, mehr Strom als herkömmliche Aluminium-Stahl-Leiterseile transportieren zu können, da sie auf höhere Temperaturen ausgelegt sind. Für die Umbeseilung beabsichtigt Amprion Arbeiten am Mastgestänge, Fundamentsanierungen sowie die Erneuerung der aufliegenden Leiterseile und deren Isolation.
Für die Erstellung der Ausführungsplanung sind an einigen Mastfundamenten Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von
Auspflockung: Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt.
Rammsondierungen: Rammsondierungen sind einfache Methoden zur Erkundung des Untergrundes. Bei der Sondierung wird zur Feststellung der Lagerungsdichte des Untergrundes eine rund 44 Millimeter dünne Sonde bis in Tiefen von maximal 15 Metern in den Untergrund gerammt. Als Gerät kommt dafür ein kleines Raupenfahrzeug zum Einsatz. Dieses benötigt eine Aufstellfläche von rund vier mal vier Metern. Nach Abschluss wird das Bohrloch wieder verschlossen. Unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von zwei bis drei Stunden abgeschlossen.
Rotationskernbohrung: Die Rotationskernbohrung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von Bodenproben. Hierbei wird ein rund 150 Millimeter breites Kernrohr, mit Hilfe von drehenden und drückenden Bewegungen, in Tiefen von 15 Metern in den Untergrund getrieben. Als Gerät kommt in der Regel Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zehn mal zehn Metern. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Bohrloch fachgerecht wieder verfüllt. Unmittelbar nach Durchführung der Rotationskernbohrung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von ein bis zwei Tagen abgeschlossen.
Kampfmittelerkundung: Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen wird der Untersuchungspunkt auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräten von der Oberfläche aus. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt. In der Regel sind die Arbeiten der ersten Erkundung – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb einer Stunde abgeschlossen.
Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.
Mit den Arbeiten haben wir u. a. die Buchholz und Partner GmbH (Ansprechpartner: Frau Gianna Buhl, Telefon: 036552-7879-13, E-Mail: buhl@buchholz-und-partner.de) beauftragt. Sie wurde von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der Bestandstrasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.
Jörg Weber, Projektsprecher
TELEFON: 01522 941 66 21
E-MAIL: joerg.weber@amprion.net
Flurstücke betroffen von Untersuchungen und/oder Rückschnitten
Gemarkung: Hilsbach
Flurstücke: 8275; 8276; 8393; 8510; 8509; 8499; 8605; 8606; 10910; 8947; 8933; 8932; 8920; 8921; 9022; 9023; 9047; 9048; 9055
Gemarkung: Weiler
Flurstücke: 6033; 6052; 6066; 6068; 6069
Gemarkung: Waldangelloch
Flurstücke: 4467; 4468; 4593; 4594; 4636; 4637; 4916; 5010; 5026; 5027