Gelbe-Bändel-Aktion:

Obst ernten für jedermann

​​​​​​​“Afterberglen” nannte man früher die Nachlese von Obst und Feldfrüchten, die vom Eigentümer nicht geerntet worden waren.
Gelbes Band, Äpfel
Foto: Zollernalbkreis

Meist ab einem bestimmten Termin im Oktober konnte jedermann die Früchte ernten, ohne dass es sich um Mundraub handelte.

Diese Tradition hat die Stadt Hechingen aufgegriffen und gelbe “Bändel” beschafft, die die Eigentümer von Obstbäumen an dieselben hängen können und damit anzeigen: Dieses Obst darf geerntet werden. Die Plakate, die auf der Rückseite die Verhaltensregeln für das Obstsammeln enthalten, und die gelben Bändel zum Markieren der einzelnen Bäume sind ab sofort wieder bei den Ortschaftsverwaltungen und an der Pforte des Rathauses in Hechingen erhältlich.

Wer “afterberglen” will, sollte sich an die folgenden Regeln halten:

  • Geerntet werden darf ausschließlich von Bäumen und Sträuchern, die ein gelbes Band tragen.
  • Wer erntet, sollte behutsam mit den Obstbäumen umgehen und das Eigentum anderer respektieren. Geerntet werden darf nur, was in Reichweite hängt oder vom Boden aufgelesen werden kann. Hilfsmittel, insbesondere Leitern, sind tabu.
  • Beim Betreten der Obstwiesen ist auf Gefahrenstellen (Bodenunebenheiten, herumliegende Äste, abgebrochenes Totholz in den Bäumen etc.) zu achten.

Geerntet werden soll nur so viel, wie auch tatsächlich verbraucht werden kann. Jürgen Baumer, Leiter des städtischen Sachgebiets Forst und Natur, verweist auf die gute Ertragssituation dieses Jahr: “Auch auf der städtischen Obstwiese im Feilbachtal kann geerntet werden.”

Erscheinung
exklusiv online
von Redaktion NUSSBAUM
01.10.2025
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