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Kehr- und Reinigungspflicht der Gehwege

Der Herbst ist da und damit verbunden verlieren die Bäume wieder jede Menge Laub. Die Straßenanlieger haben nach der Satzung zum Reinigen, Schneeräumen...

Der Herbst ist da und damit verbunden verlieren die Bäume wieder jede Menge Laub.

Die Straßenanlieger haben nach der Satzung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege auch für die Beseitigung von Laub von Bäumen Sorge zu tragen. Dabei ist es unerheblich, ob dieses Laub vom Baum des Nachbarn oder von Bäumen im öffentlichen Straßenraum stammt oder ob es der Wind von ganz woanders her geweht hat.

In der Räum- und Streupflichtsatzung ist ausdrücklich ausgeführt, dass sich die Reinigung vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub erstreckt. Befindet sich auf dem Gehweg Unkraut, so muss auch dieses durch die Straßenanlieger entfernt werden.

Wir bitten alle Straßenanlieger um Verständnis, Beachtung und Einhaltung dieser Reinigungspflicht. Bei Nichtbeachtung können Sie als Straßenanlieger für Unfälle haftbar gemacht werden, die entstehen können, wenn z.B. eine Person auf nassem Laub ausrutscht und sich verletzt.

Nicht zuletzt sollte es allen Weinsberger Bürgern ein Anliegen sein, dass wir ein sauberes und gepflegtes Ortsbild abgeben.

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