Aus den Rathäusern

Immer diese Tretminen!

Sind Sie auch schon einmal in Ihrem Wohngebiet in Hundekot getreten? Einfach widerlich! Nicht nur, dass diese „Tretminen“ sehr unhygienisch sind, sie...

Sind Sie auch schon einmal in Ihrem Wohngebiet in Hundekot getreten? Einfach widerlich! Nicht nur, dass diese „Tretminen“ sehr unhygienisch sind, sie können auch ganz schön gesundheitsgefährdend sein. Besonders davon betroffen ist der Bereich der Wingertsbergstraße.

Das Ordnungsamt verweist deshalb auf verbindliche Vorschriften für Hundehalter. Nach den Regelungen der Polizeiverordnung der Stadt Sinsheim hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder anderen den Fußgängern vorbehaltenen öffentlichen Verkehrsflächen verrichtet. Dies gilt auch auf Radwegen, in fremden Grundstücken sowie auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen.

Sollte es doch passiert sein, dass der Vierbeiner seine Notdurft an den oben aufgeführten Punkten entrichtet, ist dies vom Halter/Hundeführer unverzüglich zu entfernen. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Erscheinung
Sinsheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 18/2025

Orte

Sinsheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Sinsheim
02.05.2025
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