
Der Bundesfinanzhof will in wenigen Monaten die ersten Entscheidungen über die von vielen Hausbesitzern bekämpfte Neuregelung der Grundsteuer in Baden-Württemberg treffen. Das kündigte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling bei der Jahrespressekonferenz des höchsten deutschen Finanzgerichts in München an. Verhandlungstermin ist der 22. April, wenige Wochen später soll verkündet werden.
Die 2019 verabschiedete und seit vergangenem Jahr geltende Grundsteuerreform hatte bundesweit eine Vielzahl von Einsprüchen und Klagen nach sich gezogen. Elf Bundesländer wenden das sogenannte Bundesmodell an, Baden-Württemberg und vier andere Bundesländer haben eigene Regelungen getroffen.
Im Südwesten richtet sich die Besteuerung nach dem sogenannten Bodenrichtwert des Grundstücks, die darauf stehenden Gebäude spielen keine Rolle. Das führt dazu, dass Besitzer großer Grundstücke zum Teil sehr viel mehr zahlen müssen als zuvor. Vor dem Finanzgericht Stuttgart in der ersten Instanz hatten Kläger bislang keinen Erfolg. Für den Bundesfinanzhof bedeutet der föderale Flickenteppich bei der Grundsteuer-Reform viel Arbeit: Klagen gegen das Bundesmodell hatten die Münchner Bundesrichter bereits im Herbst abgewiesen, nun werden schrittweise die Klagen gegen die Ländermodelle abgearbeitet, das baden-württembergische zuerst.