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Ortsidentität stärken

Fünf Kommunen im Land dürfen Zusatzbezeichnungen führen

Heckergemeinde, Keltenstadt, Flößerdorf, Fechterstadt und Co. Fünf Kommunen im Land dürfen ihre Geschichte nun lokal zeigen.
Haus mit barocker Fassade
Das Friedrich-Hecker-Haus in Angelbachtal-Eichtersheim. Nun darf die Kommune den offiziellen Titel "Heckergemeinde" führen.Foto: jacquesverlaeken/wikimedia-Commons/CC-BY SA 4.0

Angelbachtal, Asperg, Asselfingen, Bad Säckingen-Wallbach und Tauberbischofsheim ... Diese Kommunen haben besondere Geschichten, die sich ab sofort auch ganz offiziell in ihren Namen widerspiegeln dürfen. Innenminister Thomas Strobl hat diesen fünf Städten und Gemeinden aktuell das Führen einer Zusatzbezeichnung genehmigt. Mit den Zusatzbezeichnungen stärkt das Land die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl in den Kommunen. Die Gemeinden dürfen diese - oft schon lange inoffiziell bestehenden Titel - formal ab dem 1. Mai 2026 führen.

Baustein für Identität

„Baden-Württemberg ist ein starkes Land mit starken Kommunen. Als Kommunalminister setze ich mich täglich dafür ein, unsere Kommunen noch ein Stück stärker zu machen. Ein Baustein dabei sind die Zusatzbezeichnungen, die inzwischen mehr als 130 Gemeinden und Ortsteile im Land führen. In einer Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis einer Gemeinde oder eines Ortsteils und der Bevölkerung besonders zum Ausdruck gebracht werden. Zusatzbezeichnungen stärken so die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort und dienen damit als verbindendes Element für die Bürgerinnen und Bürger und die örtliche Gemeinschaft. Letztlich fördert das die kommunale Selbstverwaltung und unsere Kommunen“, so Strobl.

Die neuen Namen und ihre Hintergründe

Gemeinde Angelbachtal (Rhein-Neckar-Kreis): „Heckergemeinde“

Angelbachtal trägt die Bezeichnung wegen Friedrich Hecker, einem der bekanntesten Köpfe der badischen Revolution von 1848/49. Hecker wurde 1811 im heutigen Ortsteil Eichtersheim geboren und setzte sich als Demokrat und Freiheitskämpfer für bürgerliche Rechte ein. Sein Geburtshaus, das Heckerhaus, macht diesen Bezug bis heute sichtbar.

Stadt Asperg (Landkreis Ludwigsburg): „Keltenstadt“

Asperg verweist mit der Zusatzbezeichnung auf den Hohenasperg, der in frühkeltischer Zeit ein überregional bedeutender Fürstensitz war. Zusammen mit dem nahe gelegenen Hügelgrab „Kleinaspergle“ gehört der Ort zu den wichtigen keltischen Fund- und Erinnerungsorten in der Region. Die Bezeichnung „Keltenstadt“ greift damit eine weit zurückreichende Siedlungs- und Kulturgeschichte auf.

Gemeinde Asselfingen (Alb-Donau-Kreis): „Heimat des Löwenmenschen“

Asselfingen liegt beim Hohlenstein-Stadel im Lonetal, der Fundstelle des berühmten Löwenmenschen. Die rund 40.000 Jahre alte Figur aus Mammutelfenbein gilt als eines der frühesten bekannten Kunstwerke der Menschheit. Die Höhle gehört zum UNESCO-Welterbe „Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb“.


Stadt Bad Säckingen, Ortsteil Wallbach (Landkreis Waldshut): „Flößerdorf“

Wallbach war über Jahrhunderte eng mit der Flößerei auf dem Rhein verbunden. Von hier aus wurden Holzstämme und Waren rheinabwärts transportiert, teils bis in die Niederlande. Die Tradition der Flößerei wurde 2022 von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit anerkannt.

Stadt Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis): „Fechterstadt“

Tauberbischofsheim ist bundesweit und international eng mit dem Fechtsport verbunden. Der Fecht-Club Tauberbischofsheim gilt gemessen an seinen Medaillenerfolgen als einer der erfolgreichsten Fechtclubs der Welt. Der frühere Olympiastützpunkt und heutige Bundesstützpunkt prägte den Ruf der Stadt als deutsche „Medaillenschmiede“ des Fechtens.

Mit den aktuell erteilten fünf neuen Genehmigungen dürfen nun mehr als 130 Gemeinden bzw. Ortsteile eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Initiative von Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde.

Identitätsstiftendes Element

Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Bezeichnung deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.

Erscheinung
exklusiv online
von pm/red
17.04.2026
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Asselfingen
Asperg
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Angelbachtal
Bad Säckingen
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