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Bauvorhaben „Ärztehaus an der Fürst-Stirum-Klinik“ nimmt Gestalt an

Bereits im September 2024 hatte der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ärztehaus an der Fürst-Stirum-Klinik“ gebilligt und die Durchführung...

Bereits im September 2024 hatte der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ärztehaus an der Fürst-Stirum-Klinik“ gebilligt und die Durchführung des weiteren Beteiligungsverfahrens beschlossen. Jetzt nimmt das Bauvorhaben, das seit Jahren ein Wunsch der Klinikverantwortlichen ist, konkrete Gestalt an. In der vergangenen Gemeinderatssitzung haben die Stadträte/-innen dem vorliegenden städtebauliche Vertrag zur Durchführung des Vorhabens inklusive der für das Vorhaben notwendigen Verkäufe von städtischen Grundstücken einstimmig zugestimmt.

Mit der Entstehung des Ärztehauses wird das Klinikareal weiterentwickelt und der Standort durch eine verbesserte soziale und gesundheitliche Infrastruktur gestärkt. Vor allem aber wird die ärztliche Versorgung in Bruchsal deutlich verbessert.

Konkret sehen die Pläne die Errichtung eines dreigeschossigen Geschäftshauses vor. Auf einer Fläche von etwa 3.800 Quadratmetern soll Raum für Ärzte, medizinische Dienstleistungen, Wohnen und ergänzende Nutzungen (Apotheke, Bäckerei oder ähnliches) entstehen. Im Untergeschoss soll eine Tiefgarage mit 35 Stellplätzen errichtet werden, die über die Robert-Koch-Straße angefahren werden soll. Es sollen zwei parallele Baukörper errichtet werden, die mit einem Flachdachzwischenbau verbunden sind. Der Bau des Geschäftshauses mit mehreren Praxiseinheiten bildet eine städtebaulich sehr gute Lösung für das Areal und wird eine attraktive Vorzone des Klinikareals bilden.

Der jetzt vorliegende Durchführungsvertrag beinhaltet die Beschreibung des Vorhabens, zeitliche Fristen zur Umsetzung und die notwendigen Grundstücksübertragungen. So werden im Zusammenhang mit dem Abschluss des Durchführungsvertrages auch zwei städtische Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 434 Quadratmetern verkauft. Zudem überträgt die Stadt (im Gegenzug für die Einräumung eines dinglichen Geh- und Fahrrechtes über dieses Grundstück) ein weiteres Grundstück mit 95 Quadratmetern unentgeltlich an die Kliniken des Landkreises. Somit wird die Zufahrt zu den privaten Grundstücken Heidelberger Straße 6 und 8 gesichert.

Nach der notariellen Beurkundung des Durchführungsvertrages tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft und die Umsetzungsphase kann beginnen.

Erscheinung
Amtsblatt Bruchsal
Ausgabe 06/2026
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